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   VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761   

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https://dejure.org/2015,44814
VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761 (https://dejure.org/2015,44814)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.12.2015 - 12 B 12.1761 (https://dejure.org/2015,44814)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 12 B 12.1761 (https://dejure.org/2015,44814)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für Jugendhilfemaßnahmen durch Unterbringung eines Hilfeempfängers im Jugendhilfezentrum

  • rewis.io

    Kostenerstattung für Jugendhilfemaßnahme bei nicht ermittelbarem Aufenthalt der Kindesmutter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung; Jugendhilfemaßnahme; ermittelbarem; Aufenthalt; sorgeberechtigten; Kindsmutter; Maßnahmebeginn

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung für Jugendhilfemaßnahmen durch Unterbringung eines Hilfeempfängers im Jugendhilfezentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09

    Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung,

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761
    Eine Verknüpfung dieser Unterbringung nach § 34 SGB VIII mit der vorangegangenen Unterbringung in der Außenwohngruppe E. des E. Kinder- und Jugendwerks zu einer einheitlichen "Leistung" besteht nicht (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 25.3.2010 - 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185).

    Der Sonderfall einer über das Zivilrecht hinausgreifenden gesetzlich angeordneten Rückwirkung einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung auch für das Jugendhilferecht (BVerwG, U. v. 25.3.2010 - 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185 ff.) ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.

  • BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08

    Asylsuchende; Asylverfahren; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761
    Während der Untersuchungshaft in der JVA Würzburg vom 31. Juli 2003 bis 30. November 2003 konnte P.B. keinen gewöhnlichen Aufenthalt, sondern allenfalls einen tatsächlichen Aufenthalt begründen (vgl. BVerwG, U. v. 2.4.2009 - 5 C 2.08 - BVerwGE 133, 320 Rn. 27).

    Es genügt vielmehr, dass der Betreffende sich an dem Ort oder in dem Gebiet bis auf weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (vgl. BVerwG, U. v. 2.4.2009 - 5 C 2.08 - BVerwGE 133, 320 Rn. 22 m. w. N.).

  • VG Düsseldorf, 18.02.2005 - 19 K 2540/02

    Anspruch auf Erstattung von Leistungen i.R. der Hilfe zur Erziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761
    Demgegenüber könne die Frage, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt "nicht feststellbar sei" nur nach objektiven Maßstäben und nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden (VG Düsseldorf, U. v. 18.2.2005 - 19 K 2540/02 - juris).

    Umgekehrt eröffnet die Anknüpfung der örtlichen Zuständigkeit an eine mehr oder weniger "gründliche" Ermittlungstätigkeit des Jugendhilfeträgers entsprechende Manipulationsmöglichkeiten (in diesem Sinne VG Düsseldorf, U. v. 18.2.2005 - 19 K 2540/02 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12

    Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761
    Auch insoweit orientiert sich die Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers an der räumlichen Nähe, in diesem Fall zum Hilfeempfänger selbst (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 14.11.2013 - 5 C 25.12 - NVwZ-RR 2014, 310 ff. Rn. 35 f.).
  • VG Augsburg, 13.04.2015 - Au 3 E 15.251

    Fehlendes Recht zur Beantragung von Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761
    Dies ergibt sich insoweit bereits aus dem Wortlaut der Norm, der die Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt des Hilfeempfängers gerade "vor Beginn der Leistung" anknüpft (vgl. hierzu und zum Folgenden mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen VG Augsburg, B. v. 13.4.2015 - Au 3 E 15.251 - BeckRS 2015, 47315 Rn. 95, 112).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761
    Die Rechtssache weist nach den Umständen des Einzelfalls weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten auf (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U. v. 30.6.2004 - 6 C 28.02 - BVerwGE 121, 211 [212]; U. v. 9.12.2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 [297 f.]).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761
    Die Rechtssache weist nach den Umständen des Einzelfalls weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten auf (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U. v. 30.6.2004 - 6 C 28.02 - BVerwGE 121, 211 [212]; U. v. 9.12.2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 [297 f.]).
  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 4.15

    Verfahrensmangel; Berufungsinstanz; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761
    Ebenfalls steht der Entscheidung über die Berufung im Beschlussweg unter dem Gesichtspunkt der Gewähr rechtlichen Gehörs nicht entgegen, dass bereits das Verwaltungsgericht nach Verzicht der Parteien gem. § 101 Abs. 2 VwGO ohne mündliche Verhandlung entschieden hat (vgl. BVerwG, B. v. 20.5.2015 - 2 B 4.15 - NVwZ 2015, 1299 Rn. 5 ff.).
  • BVerwG, 21.10.2015 - 3 B 31.15

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761
    Dass die Klägerin im vorliegenden Fall die Durchführung einer mündlichen Verhandlung angeregt hat, hindert eine Entscheidung nach § 130a VwGO nicht (vgl. BVerwG, B. v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - BeckRS 2015, 54701).
  • BVerwG, 03.09.2015 - 2 B 29.14

    Verwendungseinkommen bei Beschäftigung bei einem privatrechtlich organisierten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761
    Von derartig außergewöhnlichen Schwierigkeiten ist nicht schon dann auszugehen, wenn das Verfahren die Notwendigkeit beinhaltet, Rechtsnormen nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Systematik oder Sinn und Zweck auszulegen (vgl. BVerwG, B. v. 3.9.2015 - 2 B 29.14 - BeckRS 2015, 52870).
  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1762

    Kostenerstattungsanspruch - Jugendhilfekosten

  • VG Würzburg, 19.08.2010 - W 3 K 10.862

    Kosten der sozialpädagogischen Einzelbetreuung eines Kindes;

  • VG Würzburg, 29.04.2020 - W 3 K 18.1380

    Kostenerstattung zwischen Trägern der Jugendhilfe

    Stets setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts eine tatsächliche Aufenthaltsnahme voraus (Eschelbach in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 86 Rn. 2 und 3 m.w.N.; Loos in Wiesner, SGB VIII, Kommentar, 5. Aufl. 2015, § 86 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.12.2015 - 12 B 12.1761 - juris Rn. 61 und 62 m.w.N.).

    Mehr kann die Beklagte von der Klägerin nicht verlangen (vgl. zur gesamten Problematik: BayVGH, B.v. 23.12.2015 - 12 B 12.1761 - juris Rn. 47).

  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1762

    Kostenerstattungsanspruch - Jugendhilfekosten

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die dem Senat vorliegenden Gerichts- und Behördenakten, ferner auf das ebenfalls beim Senat anhängige parallele Berufungsverfahren 12 B 12.1761 verwiesen.
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